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Umwandlungssatz und Zinssatz

Welchen Einfluss hat der technische Zinssatz auf den Umwandlungssatz?

Der Umwandlungssatz wird vom Pensionskassen-Experten anhand der Lebenserwartung mit einem technischen Zins berechnet.

Umwandlungssätze (UWS) aktuariell

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Der technische Zinssatz entspricht dem vermutlichen langfristigen Vermögensertrag, abzüglich Kosten und einer Sicherheitsmarge. Je tiefer der technische Zins, umso tiefer ist der Umwandlungssatz.

Die technischen Umwandlungssätze nehmen seit 1925 kontinuierlich ab, weil die Lebenserwartung entsprechend zugenommen hat. Sie liegen aktuell zwischen 6,8% und 5,7%.

Retrospektiv mögliche Umwandlungssätze (UWS)

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Rückwirkend können Pensionskassen anhand der tatsächlichen Rentenlaufzeiten und Erträge feststellen, welche Umwandlungssätze möglich gewesen wären. Diese schwanken stark in Abhängigkeit vom jeweiligen Rentenbeginn.

Vergleich technische mit realistischen Umwandlungssätzen (UWS)

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Die technischen Umwandlungssätze lagen mit wenigen Ausnahmen chronisch weit unter den realistischen Umwandlungssätzen.

BVG-Modell und Praxis: Gutschriften, Deckungskapital, Vermögen

Die Modelle zur beruflichen Vorsorge zeigen bei der Pensionierung lediglich die Altersguthaben (AGH) und die Deckungskapitalien (DK), welche für einen bestimmten Umwandlungssatz zur finanziellen Absicherung der Rente notwendig sind. Wegen „zu hohen Renten“, bzw. „zu hohen Umwandlungssätzen“ wird ein sogenannter Pensionierungsverlust (DK minus AGH) reklamiert. Das Modell unterschlägt, dass nicht alle erwirtschafteten Erträge als Zinsgutschriften ausgeschüttet werden. Das Pensionskassenvermögen (V) wächst stärker als die gutgeschriebenen Altersguthaben. Darum entsteht normalerweise bei jeder Pensionierung ein Gewinn. Verluste entstehen nur, wenn über die gesamte Ansparphase die gutgeschriebenen Zinsen nicht erwirtschaftet werden.

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