Pensionskassen müssen den Umwandlungssatz nicht kürzen!
Es gibt Vorsorgeeinrichtungen, welche einen unveränderten Umwandlungssatz von 7,2% anwenden.
Hier sehen Sie ein Beispiel einer Vorsorgeeinrichtung, welche seit der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge einen Umwandlungssatz von 7,2% anwendet.
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